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Die DEUTSCHE AKADEMIE FÜR FERNSEHEN soll in der öffentlichen Diskussion über die Medien und ihre Inhalte zu einer Stimme der Fernsehschaffenden werden und das Bewusstsein für die kreativen und künstlerischen Leistungen derjenigen, die die Fernsehprogramme gestalten, fördern und stärken.

Zweck laut Satzung der DEUTSCHEN AKADEMIE FÜR FERNSEHEN ist die Entwicklung des deutschen Fernsehens als wesentlichen Bestandteil der deutschen Kultur sowie der deutschen Kulturwirtschaft zu fördern und deren Vielfalt zu erhalten, das Gespräch und den Austausch von Ideen und Erfahrungen zwischen den deutschen Fernsehschaffenden insbesondere auch zwischen freiberuflichen und in Sendern festangestellten anzuregen, zu stärken und zu pflegen, den Diskurs zu inhaltlichen und wirtschaftlichen Aspekten des deutschen Fernsehens zu führen.

Dazu werden öffentliche Veranstaltungen zu kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Themen im audiovisuellen Bereich organisiert, Weiterbildungsveranstaltungen für im audiovisuellen Bereich tätige Personen unter Leitung von Mitgliedern des Vereins oder externen Experten durchgeführt, und die Verleihung einer Fernsehauszeichnung, gegebenenfalls mit noch zu bestimmenden Partnern, vorbereitet und durchgeführt.

Die Akademie hat ihren Sitz in Berlin und München. Sie wird allen kreativen Fernsehschaffenden mit langjähriger Erfahrung und besonderer Leistung bei der Herstellung deutscher Fernsehwerke aus den Bereichen Fiction, Non-Fiction, Unterhaltung und Journalismus offen stehen.
Ab 2024 ist der normale Beitragssatz € 180, in Ausnahmefällen ist er reduziert.

Bitte beachten Sie unsere angepassten Mitgliedsbeiträge ab Januar 2024.

Diese entnehmen Sie der aktualisierten Beitragssatzung unter https://daff.tv/wp-content/uploads/2023/09/Beitragsanpassung_Anlage3_MVDAfF_2023_final.pdf

Bankverbindung:
Empfänger: Deutsche Akademie für Fernsehen e.V.
IBAN: DE09 3705 0299 0000372 343
SWIFT BIC: COKSDE33XXX

Registrierung

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Satzung

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Statuten

UNSERE STATUTEN

STATUTEN FÜR DAfFNE
– DIE AUSZEICHNUNG DER DEUTSCHEN AKADEMIE FÜR FERNSEHEN

 

I. Die DAfFNE , die Auszeichnung der Deutschen Akademie für Fernsehen

Die DAfFNE, die Auszeichnung der Deutschen Akademie für Fernsehen, wird von der Deutschen Akademie für Fernsehen e.V. in der Verpflichtung zur Würdigung und Förderung der Qualität und Vielfalt des Fernsehens in Deutschland vergeben.

 

II. Voraussetzungen der Auszeichnung

Ausgezeichnet werden natürliche Personen für Einzelleistungen in deutschen Fernsehproduktionen, die im Laufe der letzten 12 Monate vor Ende der Vorschlagsfrist ihre Erstausstrahlung/Erstveröffentlichung im deutschen TV oder einer Streamingplattform, bzw. im Internet, hatten. Als Fernsehproduktionen im Sinne dieser Regelung gelten alle fiktionalen und non-fiktionalen Produktionen, Beiträge, Reportagen, die zu einer fernsehmäßigen Auswertung geeignet sind  Senderformate sei es terrestrisch, via Satellit oder via Streaming. Klarstellend festgehalten wird, dass Videoclips keine Fernsehproduktion in diesem Sinne sind. Als Videoclip verstehen sich dabei bis zu einigen Minuten lange audiovisuelle Sequenzen.

Klarstellend wird festgehalten, dass dies Leistungen in Kinofilmen oder reinen DVD-Produktionen ausschließt.

Als deutsche Fernsehproduktion gilt, wenn zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt sind:

  1. Der ausführende Produzent/Sender ist in Deutschland ansässig.
  2. Die finanzielle Beteiligung des deutschen Herstellers/Senders bzw. der deutschen Hersteller/Sender eines Programms ist mindestens so groß wie die finanzielle Beteiligung aller ausländischen Hersteller/Sender.
  3. Die Originalsprache des Programms ist deutsch.

Im Zweifelsfall entscheidet der Vorstand der Deutschen Akademie für Fernsehen mit 2/3 Mehrheit.

Des Weiteren können Persönlichkeiten ausgezeichnet werden, die mit ihren hervorragenden Leistungen zu solchen Fernsehproduktionen beigetragen haben.

Weder Nominierte noch Preisträger müssen Mitglied der Deutschen Akademie für Fernsehen sein.

Der Preis der Deutschen Akademie für Fernsehen ist in allen Kategorien nicht teilbar.

 

III. Kategorien

Die Kategorien des PREISES DER DEUTSCHEN AKADEMIE FÜR FERNSEHEN entsprechen in Anzahl und Definition den Sektionen der Akademie. Jede Sektion hat das Recht, einen Preis in ihrer Kategorie zu vergeben. Dies gilt allerdings nicht für die in Anlage aufgeführten Sektionen. Für diese  Sektionen werden keine Auszeichnungen vergeben.

Eine zusätzliche Ausnahme besteht in der Sektion Schauspiel. Diese Sektion  hat  das Recht, Preise in folgenden Kategorien zu vergeben:

Bester Schauspieler in einer Hauptrolle

Beste Schauspielerin in einer Hauptrolle

Die Sektion Schauspiel hat darüber hinaus das Recht, Preise in folgenden Kategorien zu vergeben:

Bester Schauspieler in einer Nebenrolle

Beste Schauspielerin in einer Nebenrolle

 

IV. Auswahlverfahren

IV.1 Vorschlagsrecht

Das Vorschlagsrecht für die Auszeichnungen hat jedes Mitglied der DEUTSCHEN AKADEMIE FÜR FERNSEHEN. Jedes Mitglied kann maximal 5 Vorschläge einreichen, begrenzt auf maximal 2 Vorschläge pro Sektion.

Jeder Vorschlag sollte folgende Angaben enthalten:

  1. Titel der Sendung
  2. Name des Senders
  3. Sendedatum und Sendezeit
  4. Name(n) und Sektion der/des vorgeschlagenen Kreativen
  5. Eine Begründung von ca. 5 Zeilen, aus der hervorgeht, warum die vorgeschlagene Einzelleistung ausgezeichnet werden soll.

 

IV.2 Nominierungen

Jede Sektion der DEUTSCHEN AKADEMIE FÜR FERNSEHEN bildet eine Nominierungskommission. Eine Nominierungskommission besteht ausschließlich aus Mitgliedern der DEUTSCHEN AKADEMIE FÜR FERNSEHEN. Sie wird aus der Mitte der Sektion gewählt. Die Nominierungskommissionen haben  eine/n Vorsitzende/n und mindestens 2 maximal 4 weiteren Mitglieder, die ehrenamtlich tätig sind.

Die Nominierungskommission bestimmt ihre/n Vorsitzende/n selbst. Die Mitglieder der Nominierungskommission sind unabhängig und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Die Laufzeit des Mandats der Mitglieder der Nominierungskommission beträgt 1 Jahr. Die Sitzungen der Nominierungskommissionen sind nicht öffentlich. Gäste sind nicht zugelassen. Die Mitglieder der Nominierungskommissionen sind zum Stillschweigen über den Inhalt der Beratungen und der Beschlüsse verpflichtet. Der Rechtsweg gegen alle Entscheidungen ist ausgeschlossen. Die Nominierungskommissionen wählen für ihre Sektionen pro Kategorie bis zu 3 Nominierungen durch Mehrheitsentscheidung. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden der jeweiligen

Nominierungskommission, für die Entscheidungspflicht besteht. Ein Mitglied der Nominierungskommission ist nicht berechtigt sich selbst zu nominieren und hat sich bei der entsprechenden Abstimmung der Stimme zu enthalten. Die Namen der nominierten Persönlichkeiten und die Titel der nominierten Produktionen sollen frühestens vier Wochen vor der Verleihung bekannt gegeben werden.

 

IV.3 Preisentscheidung

In der Regel entscheidet  die gesamte Mitgliedschaft der DEUTSCHEN AKADEMIE FÜR FERNSEHEN über die Vergabe der DAfFNE auf der Grundlage der Nominierungen im Zeitraum zwischen der Bekanntgabe der Nominierungen und spätestens dem Tag vor der Preisvergabe, 18:00 Uhr oder einem anderen von der DEUTSCHEN AKADEMIE FÜR FERNSEHEN bestimmten und rechtzeitig mitgeteilten Zeitpunkt. Die Auszählung der Stimmen erfolgt unter juristischer Aufsicht. Gewählt ist die Nominierung, welche die einfache Mehrheit der Stimmen der Mitglieder der DEUTSCHEN AKADEMIE FÜR FERNSEHEN auf sich vereint. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden der jeweiligen Nominierungskommission, für die  Entscheidungspflicht besteht.

 

IV.4 Bekanntgabe der Preisträgerinnen und Preisträger

Die Bekanntgabe der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt während der Preisverleihungszeremonie.

 

V. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen

28.04.2017

 

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Sektionen ohne Auszeichnung:

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